Führerschein und Teilnahme
Teilnehmende eigenen Truck: Teilnehmende versichern, zum Zeitpunkt der Veranstaltung im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen von Personenkraftwagen zu sein. Teilnehmende sind verpflichtet, Einsicht in die Fahrerlaubnis zu gewähren.
Teilnehmende mit eigenem Truck: Teilnehmende versichern, im rechtmäßigen Besitz des Fahrzeuges zu sein, beziehungsweise die Erlaubnis der Besitzer für die Nutzung des Fahrzeuges für den Zeitraum dieser Veranstaltung zu haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugkategorie zu sein.
Teilnehmende hafteten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle durch die Nutzung
entstandenen Schäden.
Kinder
Eltern haften währen der gesamten Veranstaltung für Ihre Kinder. Während des Fahrtrainings / der Probefahrten müssen Kinder im Fahrzeug Ihrer Eltern mitfahren oder von diesen betreut werden, da vom Veranstalter keine Kinderbetreuung gestellt wird.
Alkoholverbot und Verhalten
Während des gesamten Fahrkurses gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Verstößen gegen diese Regelung ist der Veranstalter berechtigt, alkoholisierte Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Dies gilt auch bei einem Verhalten, das Teilnehmende oder andere gefährdet. Für die Dauer der Fahrveranstaltungen sind die Instruktoren des Veranstalters gegenüber der Teilnehmenden weisungsbefugt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmenden jederzeit die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen, wenn diese nach Ansicht des Veranstalters eine Gefahr für andere Teilnehmende darstellen oder dessen Verhalten zu Schäden führen kann. Bei Nichteinhaltung oder rechtswidrigem Verhalten kann es zum Ausschluss der Teilnahme kommen.
Haftungsausschluss
Teilnehmende erklären, dass sie im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter, den Geländeeigentümern, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindungen stehenden Organisationen, sowie gegenüber anderen Teilnehmenden haben und ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert sind.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken und Gefahren der Teilnehmenden.
Es bestehen keine Schadensersatzpflichten des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden, wenn aufgrund höherer Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnungen, oder aus Sicherheitsgründen, der Veranstalter verpflichtet ist Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.
Mit meiner Anmeldung stimme ich zu, dass meine persönlichen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer) vom Veranstalter verwendet werden, um mich zu kontaktieren und mir
Daten und relevante Materialien zuzusenden.